Kostenermittlung
Die Ermittlung von Kosten gehört für alle Baubeteiligten in irgendeiner Form ebenso zum Bauablauf und beruht auf der Multiplikation von Mengen mit Kostenansätzen.
Die Berechnung der Mengen ob Bruttorauminhalte für Kostenschätzungen, Mengen für Ausschreibungen, Kalkulationen oder für Abrechnungen übernehmen wir für Sie.
Kalkulation (Bauunternehmen)
- komplette Erarbeitung von Angeboten einschließlich der erforderlichen Recherchen vor Ort
- marktorientierte Angebotskalkulation
- evt. erforderliche Mengenermittlung für Pauschalangebote
- Einarbeitung von technischen Sondervorschlägen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
- Vorbereitung und Mitwirkung an Auftragsverhandlungen
- Erstellen der Arbeitskalkulation und des Budgets zur Weitervergabe von Bauleistungen
Bauabrechnung (Bauunternehmen, Bauherren, Büros)
Für Bauhandwerksbetriebe erstreckt sich unser Angebot vom örtlichen Aufmass auf der Baustelle über die prüffähige und VOB-gerechte Aufstellung der Mengenberechnung bis zur Rechnungserstellung.
Architektur- und Ingenieurbüros bieten wir die Kostenermittlung nach DIN 276 (gem. LP 2, 3 und 7 HOAI), die Massenermittlung (gem. LP 6 HOAI) und die komplette Abrechnung von Bauvorhaben (Rechnungsprüfung, Kostenkontrolle, Kostenfeststellung) gem. LP 8 HOAI an.
Nach Ihren Vorgaben kann die Mengenberechnung entweder kumulativ oder periodisch ausgefertigt werden. Ebenso ist es möglich, die Mengenberechnung nach Kostenträgern und/oder Gebäudeteilen aufzuteilen (z.B. Abrechnung nach Wohnungen bei Modernisierungen).
Basierend auf den Mengenberechnungen können wir auch Ihre Zwischen-, Teilschluss- und Schlussrechnungen erstellen. Des weiteren übernehmen wir auch gerne die sachliche und rechnerische Prüfung der Rechnungen Ihrer Nachunternehmer.
Baukosten nach DIN 276 (Kostenplanung)
Die Kostenplanung spielt eine wesentliche Rolle. Sie ist die Gesamtheit aller Maßnahmen der Kostenermittlung, der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung. Die Kostenplanung begleitet kontinuierlich alle Phasen der Baumaßnahme, von der Investitionsentscheidung über die Planung und die Ausführung. Sie befasst sich systematisch mit den Ursachen und Auswirkungen der Kosten.
Die Kostenermittlung ist die Vorausberechnung der entstehenden Kosten bzw. die Feststellung der tatsächlich entstandenen Kosten. Die Kostenkontrolle ist ein Vergleich einer aktuellen mit einer früheren Kostenermittlung. Die Kostensteuerung ist das gezielte Eingreifen in die Entwicklung der Kosten, insbesondere bei Abweichungen, die durch die Kostenkontrolle festgestellt worden sind.
Kostenermittlung
Die Kostenermittlungen dienen als Grundlagen für die Kostenkontrolle, für Planungs-, Vergabe- und Ausführungsentscheidungen sowie zum Nachweis der entstandenen Kosten. Hierbei sind Kostenermittlungen in der Systematik der Kostengliederung zu ordnen und darzustellen.
Die Art und die Detaillierung der Kostenermittlung sind abhängig vom Stand der Planung und Ausführung und den jeweils verfügbaren Informationen z. B. in Form von Zeichnungen, Berechnungen und Beschreibungen. Die Informationen über die Baumaßnahmen nehmen entsprechend dem Projektfortschritt zu, sodass auch die Genauigkeit der Kostenermittlung wächst.
Die Kostenermittlung kann mit nachfolgenden Methoden erfolgen.
Kostenschätzung
Die Kostenschätzung dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Vorplanung und die Investition und wird meist über Rauminhalte und Grundflächen ermittelt.
Kostenberechnung
Die Kostenberechnung dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung. Grundlagen für die Kostenberechnung sind aus den Planungsunterlagen ermittelte Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen und dem Bauvorhaben und Standard entsprechenden Erfahrungswerten.
Kostenanschlag
Der Kostenanschlag dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe. Grundlagen für den Kostenanschlag sind Berechnungen und Nachweise sowie Zusammenstellungen von Angeboten, Aufträgen und bereits entstandenen Kosten.
Kostenfeststellung
Die Kostenfeststellung dient zum Nachweis der entstandenen Kosten sowie gegebenenfalls zu Vergleichen. Grundlagen für die Kostenfeststellung sind Abrechnungsbelege, z. B. Schlussrechnungen, Nachweise der Eigenleistungen.